Förderrichtlinien

des Elternvereins der HTL Wien West

Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen
Checkliste:

  • Bei Schulveranstaltungen, die länger als 4 Tage dauern, mussv orher bei der Bildungsdirektion um Unterstützung angesucht werden, um die höchstmögliche Förderung durch den Elternverein erhalten zu können. (die Formulare finden Sie in unseren Downloads und im Sekretariat).
  • Wenn Sie keinen Antrag bei der Bildungsdirektion gestellt haben, ist eine Unterstützung des Elternvereins zwar möglich, jedoch teilweise erheblich niedriger.
  • Nun ist der Antrag des Elternvereins “Antrag auf Unterstützung bei Schulveranstaltungen” vollständig auszufüllen. Der Jahrgangs- oder Klassenvorstand muss den Antrag mit seiner Unterschrift befürworten.
  • Um eine rasche Bearbeitung durch den Elternverein zu gewährleisten, ist der vollständig ausgefüllte Antrag des Elternvereins zu fotografieren oder zu scannen und als Anhang einer Mail an info@htlwienwest-elternverein.at zu senden.
  • Das Original des Antrags an den Elternverein ist in das Postfach des Elternvereins zu legen (dieses Postfach befindet sich im Sekretariat)
  • Nach Eingang des Antrags beim EV erhält der/die AntragstellerIn eine Rückmeldung per Mail von info@htlwienwest-elternverein.at

Technologieunterstützung im Unterricht
Voraussetzung:
Ein Antrag auf Unterstützung ist durch den Abteilungsvorstand beim Elternverein einzureichen.

Förderung von Schulinvestitionen - Voraussetzung:
Ein Antrag auf Unterstützung ist durch den Abteilungsvorstand beim Elternverein einzureichen.
Erforderlich sind:

  • Projektbeschreibung
  • Projektziel
  • Finanzierungsvolumen

Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemeinschaft sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen wie Sportwochen, Projekttage, Exkursionen oder Ähnliches fördern diesen Zusammenhalt. Ebenso wichtig für den Lernerfolg ist die Verfügbarkeit von Technologieunterstützung im Unterricht für alle Schüler/innen eines Jahrgangs.

Damit möglichst alle Schüler/innen an derartigen Aktivitäten teilnehmen können und für alle eine notwendige Technologieunterstützung verfügbar ist, unterstützt der Elternverein sozial bedürftige Schüler/innen.

Der Elternverein behält sich das Recht vor, den tatsächlichen Förderbetrag nach Prüfung der gegebenen Umstände auch abweichend von dem im Antrag genannten Betrag festzulegen.

Um den Zugang zu den Fördermitteln des EV für alle Beteiligten übersichtlich zu gestalten, finden sich im Folgenden zu jeder Art der Förderung die wesentlichen Voraussetzungen und Schritte in Form einer Checkliste.

  • Gemeinschaftsfördernde Veranstaltungen
  • Technologieunterstützung im Unterricht
  • Förderungen von Schulinvestitionen

Wichtig
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine positive Erledigung nur gewährt werden kann, wenn der Elternvereinsbeitrag eingezahlt wurde.